MICHELIN Agilis X-ICE North (Spike) 225/75 R16C 121R/120R
MICHELIN 225 75 R16C 121R 120R Agilis X Ice North Spike 15125592
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MICHELIN
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Produktabbildungen sind beispielhafte Abbildungen und können von gelieferten Produkten abweichen. Abgebildete Felgen sind im Lieferumfang nicht enthalten.

MICHELIN Agilis X-ICE North (Spike) 225/75 R16C 121R/120R

Technische Daten


C
B
B | 71dB
Kategorie
Transporter Winterreifen
Marke
MICHELIN
Größe
225/75 R16C 121R/120R
Reifeneigenschaften
Studded
Geschwindigkeits­index
R (max. 170 km/h)
Lastindex
121/120 (max. 1450 kg)
Besondere Eigenschaften
M+S Schneeflocke
GTIN / EAN
3528703023999
Artikelnummer
15125592
MICHELIN
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Liefertermin 17.12 - 19.12

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Technische Daten

C
B
B | 71dB
Kategorie
Transporter Winterreifen
Marke
MICHELIN
Größe
225/75 R16
Reifeneigenschaften
Studded
Geschwindigkeits­index
R (max. 170 km/h)
Lastindex
121/120 (max. 1450 kg)
Besondere Eigenschaften
M+S Schneeflocke
GTIN / EAN
3528703023999
Artikelnummer
15125592

Beschreibung

MICHELIN Agilis X-ICE North Sicherheit und Mobilität Der MICHELIN Agilis X-ICE North bietet Sicherheit und Mobilität durch kurze Bremswege und hervorragendes Fahrverhalten auf winterlichen Straßen. Zudem glänzt er durch verbesserten Flankenschutz und Reifenaufbau mit hoher Robustheit, was ebenso wie die widerstandsfähige Gummimischung, sowie die optimierte Aufstandsfläche zu einer außergewöhnlich langen Lebensdauer beiträgt.

Der Reifen hat Spikes. Die Rechtslage in den einzelnen Ländern zu bespikten Reifen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen:

In Deutschland sind Spikes seit 1975 verboten. Lediglich innerhalb eines 15 Kilometer breiten Streifens entlang der österreichischen Grenze sowie in dem Landzipfel südlich der Linie Lofer – Bad Reichenhall sind Spikes zulässig. In diesem Teil der Alpen besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit schnee- und eisbedeckter Straßen.

In Österreich sind Spikereifen für Fahrzeuge mit max. 3,5 t Gesamtgewicht (Achslast bis 1,8 t) von Anfang Oktober bis Ende Mai erlaubt. Alle vier Räder müssen mit Spikes ausgerüstet sein, zusätzlich muss ein amtlicher Spikesaufkleber am Fahrzeugheck angebracht sein. Die Spikes dürfen maximal 2 mm über die Lauffläche hinausragen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h.

In der Schweiz dürfen Spikes mindestens von November bis April gefahren werden, bei entsprechender Witterung auch länger. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 80 km/h. Ein entsprechender Aufkleber am Fahrzeug ist erforderlich. Die Spikes dürfen maximal 1,5 mm über die Lauffläche hinausragen. Auf Autobahnen sind Spikes nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind der San-Bernadino-Tunnel und der St.-Gotthard-Tunnel.

In Frankreich sind Spikes vom 11. November bis zum letzten Sonntag im März erlaubt. In Frankreich zugelassene Fahrzeuge benötigen einen entsprechenden Aufkleber mit dem Hinweis „90 km/h“. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit Spikereifen beträgt 90 km/h auf allen Straßen.

In Italien kann vom 15.11. bis zum 15.3. mit Spikereifen gefahren werden. Das Fahrzeug darf dabei max. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben. Die Spikes müssen auf allen 4 Rädern (auch von Anhängern) montiert sein. Zulässig ist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf sonstigen Straßen.

In Dänemark ist die Nutzung von Spikes im Zeitraum 1.11. bis 15.4. zulässig. Eine gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht. Die Spikereifen müssen auf allen 4 Rädern montiert sein.

In Norwegen sind Spikereifen von November bis zum ersten Sonntag nach Ostern erlaubt. Sollten es die Straßenverhältnisse erfordern, ist die Verwendung auch über diesen Zeitraum hinaus zulässig. In nördlichen Bezirken gelten ebenfalls Sonderregelungen.

In Finnland müssen die Spikes an allen vier Rädern montiert sein. Erlaubt sind diese ab November bis ersten Montag nach Ostern, je nach Witterung kann sich der Zeitraum der Zulassung verlängern. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h. Diese Regelungen ist auch für im Ausland zugelassene Autos gültig.

Für alle Länder gilt: Unsere Auskunft stellt keine Rechtsverbindlichkeit dar. Bitte informieren Sie sich daher über die jeweils gültigen Vorschriften in ihrem Land / ihrer Region.


Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller

MANUFACTURE FRANCAISE DES PNEUMATIQUES MICHELIN
Place des Carmes-Déchaux 23
63000 Clermont-Ferrand
Frankreich

Kontakt

E-Mail: contact@tc.michelin.eu

Hersteller-Informationen


EU-Reifenlabel

Ab dem 01.11.2012 gilt die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung EU/1222/2009, kurz EU-Reifenlabel genannt. Diese Verordnung gilt für alle neu produzierten Reifen ab KW27/2012.

Das EU-Reifenlabel gibt Auskunft über die Kriterien Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch, und es ist bindend für alle PKW-, LLKW- und LKW-Reifen (Klassen C1, C2 und C3) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Ziel des EU-Reifenlabels ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen.

Neben dem EU-Reifenlabel sollten Sie aber weiterhin die einschlägigen Reifentests als wichtigen Faktor in Ihre Kaufentscheidung miteinbeziehen, da das neue EU-Reifenlabel nur drei wichtige Kriterien testet. So wird z.B. bei Sommerreifen das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn ebenso wenig bewertet wie der Schneegriff bei Winterreifen.

C B 71 2 C

Kraftstoffeffizienz

Der Kraftstoffverbrauch hängt vom Rollwiderstand der Bereifung, dem Fahrzeug selbst, den Fahrbedingungen und dem Fahrverhalten des Fahrers ab. Der gemessene Rollwiderstand (Rollwiderstandskoeffizient) des Reifens wird in Klassen A bis E eingeteilt. (Beim alten Label bis Klasse G)
Ist ein Fahrzeug komplett mit Reifen der Klasse A ausgestattet, ist im Vergleich zu einer Ausstattung mit Reifen der Klasse E eine Verbrauchsreduzierung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher ausfallen.
(Quelle: Folgenabschätzung der Europäischen Kommission
* wenn nach den in der Verordnung (EU) 2020/740 festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde)

Nasshaftung

Für die Nasshaftung wird aus dem Bremsweg oder dem maximalen Reibwert zwischen Reifen und Fahrbahn, im Vergleich mit einem Referenzreifen, der sogenannte Nasshaftungskoeffizient berechnet und in die Klassen "A" (kürzester Bremsweg) bis "E" (längster Bremsweg) unterteilt. (Beim alten Label bis Klasse G)
Bitte beachten Sie, dass die Verkehrssicherheit in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängt. Die Anhaltewege müssen immer beachtet werden. Zur Verbesserung der Nasshaftung ist der Reifendruck regelmäßig zu prüfen.

Externes Rollgeräusch

Der Wert des externen Rollgeräusches wird in Dezibel angegeben. Zusätzlich wird eine Klassifizierung in die Klassen A, B und C vorgenommen, wobei "A" das leiseste und "C" das lauteste Rollgeräusch darstellt. (Beim alten Label die Klassen 1, 2 und 3, entsprechend "1" das leiseste und "3" das lauteste Rollgeräusch).
Die Geräuschemission eines Reifens wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus und beeinflusst nicht nur den eigenen Fahrkomfort, sondern auch die Geräuschbelastung der Umwelt.


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Kundenbewertungen im Detail


07.05.2015
Verifizierter Kauf
Stephan W., Deutschland
Dimension: 225/75 R16C 118R/116R

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Basis
Was ist versichert?
  • Unfall, z.B. Reifenpanne
  • Vandalismus
  • Diebstahl
Was wird in welcher Höhe erstattet?
  • 100% Erstattung der Kosten bei Reifenalter/Laufezeit bis 12 Monate
  • 70% Erstattung der Kosten bei Reifenalter/Laufzeit 13 bis 24 Monate
  • 100% Erstattung der Reparaturkosten
  • Kein Zuschuss pro Reifen
Premium
Was ist versichert?
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  • Vandalismus
  • Diebstahl
Was wird in welcher Höhe erstattet?
  • 100% Erstattung der Kosten bei Reifenalter/Laufezeit bis 12 Monate
  • 70% Erstattung der Kosten bei Reifenalter/Laufzeit 13 bis 24 Monate
  • 100% Erstattung der Reparaturkosten
  • 15,- € Zuschuss pro Reifen
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