FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Lieferzeit
Ein Artikel, der als „Lieferbar“ gekennzeichnet ist, wird von einem Lieferanten von reifen-richtig-billig.de angeboten. Der Versand für diesen Artikel erfolgt in ca. 2 bis 3 Werktagen. Durch die Montage der Kompletträder kann ein zusätzlicher Zeitversatz von 3 bis 5 Werktagen entstehen. Die tatsächliche Lieferdauer kann in Einzelfällen, insbesondere zu Saisonzeiten (Oktober bis Dezember und März bis April), abweichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Artikel von uns für Sie bestellt werden muss, und dass die Lieferbarkeit des Artikels unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit bei unserem Lieferanten steht.
Ihre Reifenbestellung in 4 Schritten
Wir unterstützen Sie optimal bei der Auswahl Ihrer neuen Reifen!
- Auf der Startseite geben Sie Ihre Reifendaten ein und lassen sich dann die entsprechenden Reifen in einer Liste anzeigen. Oder aber Sie nutzen den Menüpunkt „Reifen“. Hier haben Sie weitere vielfältige Selektionsmöglichkeiten.
- Suchen Sie sich Ihren Reifen aus. Zu jedem Reifen bieten wir zahlreiche Informationen, so dass Ihnen die Auswahl des für Sie passenden Reifens leicht gemacht wird.
- Bestellen Sie einfach und bequem. Schritt für Schritt führen wir Sie nach dem Login durch den Bestellprozess.
- Wählen Sie aus, wohin geliefert werden soll: an Ihre Adresse, in eine reifencom-Filiale oder zu einem Montagepartner.
Wie kann ich bestellen?
Darüber hinaus können Sie bei uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 - 20:00 Uhr auch telefonisch bestellen: +49 0511 123210-70.
Bitte beachten Sie, dass wir Bestellungen per Fax, Brief oder E-Mail aus technischen Gründen leider nicht akzeptieren.
Wie hoch sind die Versandkosten?
Der Versand von Reifen, Felgen oder Kompletträdern innerhalb Deutschlands (Inseln ausgenommen) erfolgt ab 1 Reifen, 1 Felge oder 1 Komplettrad frei Haus. Mögliche Inselzuschläge, die Versandkosten für Zubehör (z.B. Fahrradreifen, Fahrradschläuche, Motoröl) sowie die Versandkosten in das europäische Ausland innerhalb unseres Liefergebietes entnehmen Sie bitte unserer Frachtkostentabelle.
Telefonische Bestellannahme
Wenn Sie nicht direkt über unseren Onlineshop bei uns bestellen möchten, haben Sie die Möglichkeit Ihre Bestellung telefonisch unter der Rufnummer +49 511 123210-70 (zum Ortstarif, Mobilfunk ggf. abweichend) aufzugeben.
Wir sind persönlich für Sie da:
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 - 20:00 Uhr
Wenn möglich, halten Sie bitte Ihren Fahrzeugschein für die Bestellannahme bereit.
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Fülldruck bei Breitreifen
Sind in dem Preis der Ware die Mehrwertsteuer und die Versandkosten enthalten?
Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils gültigen MwSt. zzgl. etwaig anfallender Versandkosten.
Der Versand innerhalb Deutschlands (Inseln ausgenommen) erfolgt ab 1 Motorradreifen, 1 Felge oder 1 Komplettrad frei Haus. Bei PKW-Reifen, Offroad-Reifen oder Transporterreifen erfolgt der Versand ab 2 Reifen frei Haus. Weitere Informationen zu den Versandkosten in andere europäische Staaten entnehmen Sie bitte der Frachtkostentabelle.
Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich bei Ihnen?
Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise über eines der folgenden akzeptierten Zahlungsmittel:
- Vorkasse
- Rechnung (bis max. 1500 EUR)
- PayPal
- Sofort (Klarna)
- Amazon Pay
- Kreditkarte
- Lastschriftverfahren
Die Zahlart Rechnung wird nur für Kunden mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland angeboten und bis zu einem Gesamtauftragswert von 1500,00 EUR
Unabhängig von der gewählten Zahlart erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Die Bestellübersicht im Shop kann nicht als Rechnung verwendet werden.
Wir behalten unds das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich.
Zur Prüfung von Adresse und Bonität ruft reifen-richtig-billig.de von nachfolgend genannten Auskunfteien die in den Datenbanken zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die auf Basis von mathematisch-statistischen Verfahren ermittelt werden (Scoring), ab:
Adressdaten werden angefragt bei:
- Schober Information Group Deutschland GmbH, Max.-Eyth-Str. 6-10, 71254 Ditzingen.
Bonitätsdaten (Scoring) werden abgefragt bei:
- Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg
Ein Scoring wird nur dann durchgeführt, wenn folgende Zahlart gewählt wird:
- Rechnung
Aufgrund unserer internen Kreditrichtlinien behalten wir uns das Recht vor diese Zahlarten nach erfolgter Prüfung auszuschließen.
Detaillierte Angaben zu den Bezahlmöglichkeiten finden Sie in den AGB´s im Bereich Zahlungsbedingungen
Wo finde ich auf meiner Kreditkarte die Prüfnummer?
Wenn Sie mit Kreditkarte zahlen wollen, geben Sie bei Ihrer Bestellung bitte die Kreditkartennummer, die 3stellige Prüfnummer (siehe Abbildung unten) und das Gültigkeitsdatum an. Jede aktuelle Kreditkarte hat bereits eine Kartenprüfnummer (MasterCard seit 1997, VISA seit 2001). Dabei wird auf der Rückseite der VISA oder MasterCard im Unterschriftenfeld die Kartennummer wiederholt und direkt danach steht die dreistellige Kartenprüfnummer:

Bei American Express finden Sie die 4-stellige Prüfziffer auf der Vorderseite leicht versetzt abgebildet:

Mit Hilfe der Kartenprüfnummer kann die missbräuchliche Verwendung von Kreditkartendaten eingeschränkt und die Wahrscheinlichkeit finanziellen Schadens - für den Käufer genauso wie für den Händler - verringert werden.
Mit Klick auf den Button "Kaufen" am Ende des Bestellvorganges wird der Bestellwert auf Ihrer Kreditkarte reserviert und mit Versand der Ware abgebucht.
Was passiert mit meinen Kreditkartendaten?
Ihre Kreditkartendaten (sowie alle Daten aus gesicherten SSL-Formularen) werden verschlüsselt von Ihrem Internet-Browser zu unserem Webserver übertragen.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden für die Abwicklung des Zahlungsvorganges grundsätzlich nur auftragsbezogen genutzt, und wir verwenden Ihre Kreditkartendaten nicht über den Zeitpunkt der einmaligen Belastung Ihrer Kreditkarte für eine Bestellung hinaus.
Was ist PayPal?
Mit über 16 Millionen Kunden in Deutschland gehört PayPal zu den beliebtesten Online-Zahlungsmitteln in Deutschland.
PayPal und PayPal Express sind Zahlungskonzepte, deren Akzeptanz weltweit täglich wächst und die auch in Deutschland immer mehr Nutzer gewinnen. Denn PayPal und PayPal Express sind sicher und bequem: Sobald Sie ein PayPal-Konto haben, bezahlen Sie online nur noch mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort.
In unserem Shop bieten wir Ihnen wahlweise eine Zahlung mit PayPal Express oder mit PayPal an. Zahlungen mit PayPal oder PayPal Express sind für Käufer immer gebührenfrei und erfolgen aus dem Guthaben auf dem PayPal-Konto, per Lastschrift oder per im Konto hinterlegter Kreditkarte.
PayPal wurde 1998 gegründet mit Hauptsitz in San Jose, Kalifornien. Seit 2007 besitzt PayPal in Europa eine Banklizenz und unterliegt der Regulierung durch die luxemburgische Bankaufsicht CSSF und damit dem Europäischen Recht.
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Das nachfolgend aufgeführte Widerrufsrecht steht nur unseren Kunden zu, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (reifencom GmbH, Südfeldstr. 16, 30453 Hannover, E-Mail: info@reifen-richtig-billig.de, Telefon: +49 511-123210-70, Fax: +49 511 123210-99) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular aus unseren AGB´s verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden für Pakete bis zu 3 kg auf höchstens EUR 4,00 pro Paket und im Fall von schwereren Paketen bis zu 31,5 kg auf höchstens EUR 8,00 pro Paket geschätzt. Bei Reifen mit einer Breite von bis zu 235 mm können zwei (2) Reifen in einem Paket versendet werden. Reifen ab einer Breite von 245 mm müssen einzeln in einem Paket versendet werden. Die Rücksendekosten für Fahrradreifen oder –schläuche (jeweils für bis zu 6 Artikel) sowie für Motoröl (für je bis zu 30 Liter) betragen EUR 5,00 pro Paket. Verpacken Sie die Kompletträder nur einzeln, so wie Sie diese von uns erhalten haben. Sichern Sie bitte insbesondere bei Kompletträdern die Front- und Rückseite mit ausreichend Pappe und mit Paketband. Bei Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung behalten wir uns vor, Ersatzansprüche geltend zu machen. Die Transportunternehmen werden nur Artikel mit ausreichender Verpackung annehmen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hinweise:
1) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Darunter fallen alle Lieferungen von Kompletträdern, die wir extra für jeden einzelnen Kunden produzieren.
Detaillierte Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht, ein Muster-Widerrufsformular sowie zusätzliche Informationen zur möglichen Abwicklung eines Widerrufs entnehmen Sie bitte unseren AGB´s im Bereich Widerrufsrecht
Sind die Reifen auch neu?
Größten Wert auf Qualität legen wir auch bei unseren runderneuerten Reifen aus europäischer Produktion, für die mit Auslieferungsdatum selbstverständlich die gleichen gewährleistungs- und produkthaftungsrechtlichen Kriterien wie für Neureifen gelten.
Reifenalter - Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt eigentlich als Neuware verkauft werden?
Auch wenn laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) Reifen unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung bis zu einem Alter von maximal fünf Jahren als neu gelten, liegen die Produktionsdaten unserer angebotenen Reifen i.d.R. erheblich unter dieser Empfehlung. (Quelle: https://www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher/reifenkauf/)
Gleiches gilt für unsere Zweiradreifen. Wir verkaufen immer Reifen aus den aktuellsten Produktionen. Da wir auch ganz spezielle Motorradreifen vorhalten, die individuell für bestimmte Motorradtypen produziert werden (Sonderkennungen), sind vereinzelt auch ältere Produktionsjahre im Verkauf, die durch fachgerechte Lagerung aber immer in einwandfreien Zustand gehalten werden.
Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) – was ist das?
Das Reifendruck-Kontrollsystem
Ein Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS), oder auch TPMS (Tire Pressure Monitoring System), ist „…ein im Fahrzeug eingebautes System, das den Reifendruck oder seine Veränderung über der Zeit erfasst und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende Informationen an den Fahrer übermittelt“ (Kapitel I, Artikel 3, Punkt 7 der EU-Verordnung 661/2009).
Diese technische Überwachung des Reifendrucks im Alltag ist sinnvoll, denn viele Reifenschäden entstehen durch Druckverlust, der von den Fahrern der Fahrzeuge oft zu spät wahrgenommen wird. Ein zu niedriger Reifendruck führt wiederum zu einem höheren Kraftstoffverbrauch und einem verschlechterten Fahrverhalten, eng damit verbunden ist eine Erhöhung der Reifentemperatur sowie ein größerer Verschleiß - letztlich können Reifen aufgrund eines zu geringen Reifendrucks plötzlich platzen, ein großes Sicherheitsrisiko für alle Fahrzeuginsassen!
Reifendruck-Kontrollsysteme sollen Sicherheitsrisiken minimieren
RDKS gibt es bereits seit vielen Jahren, in den USA sind sie zur Überwachung des Reifendrucks bei Neufahrzeugen schon länger vorgeschrieben. Auch in Europa existieren für RDKS gesetzliche Regelungen, die in der EU-Verordnung 661/2009 vom 13. Juli 2009 festgeschrieben sind:
- Demnach müssen seit 01. November 2012 alle neu typengenehmigten Fahrzeuge der Klasse M1/M1G mit einem Luftdruck-Kontrollsystem (RDKS) nach ECE-R 64 ausgestattet sein
- Zudem müssen ab 01. November 2014 alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1/M1G mit einem Luftdruck-Kontrollsystem (RDKS) nach ECE-R 64 ausgestattet sein. Die genannte Fahrzeugklasse umfasst Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, d.h. PKW, Geländefahrzeuge und Wohnmobile
Der Gesetzgeber regelt in der EU-Verordnung 661/2009 vom 13. Juli 2009 nicht, welches RDKS (aktiv/direkt oder passiv/indirekt) verbaut werden muss - sofern RDKS der ECE-R64 entsprechen sind aktive/direkte und passive/indirekte RDKS zulässig.
Wir unterstützt aktive Reifendruck-Kontrollsysteme
Unsere angebotenen Reifendruck-Kontrollsensoren unterstützen aktive RDKS. Aktive RDKS bestehen immer aus mehreren Bestandteilen, die am Fahrzeug zusammen wirken und so den Reifendruck überwachen:
Bei einem aktiven RDKS ist in jedem Rad ein programmierter Reifendruck-Kontrollsensor verbaut, der zusätzlich zum Reifendruck auch die Temperatur jedes Reifens misst. Diese Messwerte werden zusammen mit einer individuellen Kennung des Reifendruck-Kontrollsensors bei fahrendem Fahrzeug an ein Steuergerät im Fahrzeug übertragen (in der Regel der Bordcomputer des Fahrzeuges).
Aktive Reifendruck-Kontrollsysteme bieten mehr Sicherheit!
Aktive RDKS mit Reifendruck-Kontrollsensoren arbeiten genauer, denn sie können an einem Reifen sowohl langsame Diffusionsverluste als auch schnelle Druckverluste erkennen. Bereits in einigen Jahren werden aktive RDKS und Reifendruck-Kontrollsensoren so selbstverständlich zur Ausstattung eines Fahrzeuges gehören wie heute das ABS.
Doch trotz dieses Plus an Sicherheit sollte nicht vergessen werden, dass RDKS und Reifendruck-Kontrollsensoren den Luftdruck nicht selbständig korrigieren oder Auskunft über die Profiltiefe der Reifen geben - Reifen sind die Verbindung zwischen Fahrzeug und Straße, und deshalb ist es wichtig, die Reifen auch zukünftig regelmäßig selbst oder in einer unserer Filialen zu überprüfen.
Hinweis: Unsere Komplettrad-Montage erfolgt standardmäßig ohne Reifendruck-Kontrollsensor.
Bitte beachten Sie, dass ab 1. November 2014 alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1/M1G (PKW, Geländewagen und Wohnmobile) über ein RDKS verfügen müssen.
Wenn Ihr Fahrzeug über ein aktives bzw. direktes RDKS mit Reifendruck-Kontrollsensoren verfügt, können Sie bei uns für bestimmte Fahrzeugmodelle Reifendruck-Kontrollsensoren als Zusatz-Ausstattung bestellen. Diese Möglichkeit wird Ihnen, soweit von uns angeboten, im Bestellprozess angezeigt. Von Ihnen bestellte Reifendruck-Kontrollsensoren werden von uns im Komplettrad montiert und programmiert und müssen von Ihnen nach Erhalt am Fahrzeug aktiviert werden.
Für Fragen zu RDKS stehen Ihnen unsere kompetenten Fachberater im Kundenservice auch persönlich zur Verfügung: 0511 - 123210-70.
Wird bei den Alufelgen das Zubehör mitgeliefert?
Benötige ich Radbolzen für Stahlkompletträder, wenn ich bereits Radbolzen habe?
Sollten Sie zusätzliche Radbolzen benötigen, dann können Sie diese im Verlauf des Bestellprozesses zu Ihren Stahlkompletträdern mit bestellen.
Wird zu Ihren Felgen und Kompletträdern eine ABE/ ein Gutachten mitgeliefert?
Was gehört zu einem Komplettrad?
Unsere Komplettrad-Preise beinhalten Felge, Reifen, Ventil, Montage des Reifens auf die Felge, und Auswuchten. Bei Alu-Kompletträdern kommt eventuell erforderliches Befestigungsmaterial hinzu.
Jedes Komplettrad wird nach Bestellung individuell für Sie montiert, und unsere Komplettrad-Montage erfolgt standardmäßig ohne Reifendruck-Kontrollsensor.
Bitte beachten Sie, dass ab 1. November 2014 alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge (PKW, Geländewagen und Wohnmobile mit Erstzulassung) über ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verfügen müssen. Wenn Ihr Fahrzeug über ein aktives RDKS mit Reifendruck-Kontrollsensoren verfügt, können Sie bei uns für bestimmte Fahrzeugmodelle RDK-Sensoren der Marke Schrader als Zusatz-Ausstattung bestellen. Diese Möglichkeit wird Ihnen, soweit von uns angeboten, im Bestellprozess angezeigt. Von Ihnen bestellte RDK-Sensoren werden von uns im Komplettrad montiert und programmiert und müssen von Ihnen nach Erhalt am Fahrzeug aktiviert werden.
Wer montiert mir die Reifen oder Kompletträder?
Für die Montage Ihrer neuen Reifen oder Ihrer Kompletträder haben Sie die freie Wahl: Wir liefern Ihre neuen Reifen oder Kompletträder zur Montage wahlweise zu Ihnen nach Hause, an einen der über 3.000 Montagepartner bundesweit oder an eine abweichende Wunschadresse. Das entscheiden Sie!
Lassen Sie Ihre Reifen oder Kompletträder schnell, fachkundig und kostengünstig bei einem der angeschlossenen Montagepartner zu festgelegten Konditionen montieren. Eine Übersicht der Montage-Konditionen erhalten Sie im Bereich „Filialen und Montagepartner“.
Bei der Suche nach einem Montagebetrieb sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich - suchen Sie entweder vor Ihrer Bestellung oder während des Bestellprozesses mit Ihrer Postleitzahl nach einem nahegelegenen Montagepartner.
Als Ergebnis Ihrer Suche listen wir Ihnen die nächst gelegenen Montagepartner auf, zudem erhalten Sie zu jedem Betrieb wichtige Informationen wie Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, eine Übersicht über das Dienstleistungsangebot, einen Routenplaner und vieles mehr.
Wo steht was auf einem Reifen?
Auf den Seitenwänden der Reifen sind wichtige Kenndaten angegeben. Dazu gehören die Dimension des Reifens, Informationen zur Bauart, zum Felgendurchmesser, Angaben zum Lastindex und vieles mehr.
Wir erklären Ihnen, was die einzelnen Informationen auf den Reifen bedeuten:
- Marke
- Profilname
- Reifenbreite in mm
- Höhen/Breitenverhältnis in %
- Reifenbauart (R=Radialreifen)
- Felgendurchmesser in Zoll
- Loadindex (Reifentragfähigkeit
- Speedindex
- Tubeless (Schlauchloser Reifen)
- Produktionsdatum (Kennzeichung ab 1.1.2000: 4-stellige Schlüsselnummer. 0114=1.Woche 2014 oder 1001=10.Woche 2001)
- Die Kennzeichnung „Schneeflocke im Berg“ (Alpine-Symbol), im englischen Three Peak Mountain Snow Flake (3PMSF), wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA vergeben und kennzeichnet Reifen, welche in einem Test eine gegenüber einem Referenzreifen bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen.
- Verstärkte Reifen
- Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen (M+S)
- Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.

Beispiel für Produktionsdatum 1001 = 10. Woche 2001:
Liefern Sie ins Ausland?
Wir liefern in die folgenden europäischen Länder:
-
Großbritannien
- ab 2 PKW-Reifen, Motorradreifen, Alufelgen, Kompletträder mit und/oder ohne Zubehör 4,95 EUR
- 1 PKW-Reifen (Mindermengenzuschlag) 5,50 EUR
- Inselzuschlag 11,00 EUR
Schweden
- ab 2 PKW-Reifen, Motorradreifen, Alufelgen, Kompletträder mit und/oder ohne Zubehör 18 EUR
- 1 PKW-Reifen (Mindermengenzuschlag) 9,50 EUR
- Inselzuschlag 10 EUR
Luxemburg
- ab 2 PKW-Reifen, Motorradreifen, Alufelgen, Kompletträder mit und/oder ohne Zubehör 3,95 EUR
- 1 PKW-Reifen (Mindermengenzuschlag) 3,95 EUR
Niederlande
- ab 2 PKW-Reifen, Motorradreifen, Alufelgen, Kompletträder mit und/oder ohne Zubehör 3,95 EUR
- 1 PKW-Reifen (Mindermengenzuschlag) 3,95 EUR
- Inselzuschlag 11,00 EUR
Polen
- ab 2 PKW-Reifen, Motorradreifen, Alufelgen, Kompletträder mit und/oder ohne Zubehör 12,00 EUR
- 1 PKW-Reifen (Mindermengenzuschlag) 6,50 EUR
Slowenien
- ab 2 PKW-Reifen, Motorradreifen, Alufelgen, Kompletträder mit und/oder ohne Zubehör 12,00 EUR
- 1 PKW-Reifen (Mindermengenzuschlag) 6,50 EUR
Slowakei
- ab 2 PKW-Reifen, Motorradreifen, Alufelgen, Kompletträder mit und/oder ohne Zubehör 12,00 EUR
- 1 PKW-Reifen (Mindermengenzuschlag) 6,50 EUR
Tschechische Republik
- ab 2 PKW-Reifen, Motorradreifen, Alufelgen, Kompletträder mit und/oder ohne Zubehör 8,00 EUR
- 1 PKW-Reifen (Mindermengenzuschlag) 4,50 EUR
Eine Belieferung der Länder Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz und Dänemark ist über unseren deutschen Shop www.reifen-richtig-billig.de nicht möglich.
Bitte besuchen Sie für eine Lieferung in diese Länder den jeweiligen Ländershop:
- für Frankreich: www.bonspneus.fr
- für Italien: www.123gomme.it
- für Österreich www.reifenshop.at
- für die Schweiz www.pneuexperte.ch
- für Dänemark www.daekekspert.dk
Was tue ich, wenn die Ware mal einen Fehler/Mangel hat?
Wir sind nicht der Hersteller der von uns gelieferten Ware. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz teilen wir Namen und Anschrift des jeweiligen Herstellers auf Anfrage umgehend mit. Ist die Ware beschädigt oder hat sie einen anderen Mangel (z. B. Lieferung unvollständig), so stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen uns zu. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate beginnend mit dem Tag der Übergabe der Ware an Sie.
Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate beginnend mit dem Tag der Übergabe der Ware an Sie. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für den Fall der Arglist, des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit sowie für Fälle der von uns verschuldeten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für durch uns grob fahrlässig verursachte Schäden. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Für Reklamationen wenden Sie sich an unseren Kundenservice, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Tel.: +49 511 123210-70
Fax: +49 511 123210-99
E-Mail: info@reifen-richtig-billig.de
Was kann ich tun, wenn mit meiner Bestellung etwas schief gelaufen ist?
Ich habe nur einen Teil der Lieferung erhalten, wann trifft der Rest meiner Bestellung ein?
Fehlt ein Teil der Lieferung, so erhalten sie diesen meistens schon am nächsten Tag. Viele Paketdienste verschieben einen Teil der Lieferung wegen voller Auslastung ihrer Transporter auf den nächsten Tag.
Sollte ein Teil Ihrer Lieferung dennoch nicht zeitnah bei Ihnen eintreffen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Senden Sie einfach eine E-Mail an info@reifen-richtig-billig.de, ein Fax an +49 (0) 511 -123210 -99 oder rufen Sie uns an: +49 (0) 511 -123210 -70.
Wie liefern Sie?
Der Versand erfolgt über Paketdienste (DPD, GLS), und über den Versand informieren wir Sie per E-Mail.
Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen gewählte Adresse (an Ihre Adresse, an eine abweichende Adresse, an eine reifen.com-Filiale oder an einen Montagebetrieb).
Für Fragen zu Ihrer Lieferung kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Senden Sie einfach eine E-Mail an info@reifen-richtig-billig.de, ein Fax an +49 (0) 511 - 123210 - 99 oder rufen Sie uns an: +49 (0) 511 - 123210 - 70.
Gibt es irgendeine Kennzeichnung für "Winterreifen" anhand der ich erkennen kann, ob ein Reifen den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt?
Europaweit müssen Winterreifen mindestens 1,6 mm Profil aufweisen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir - wie die großen Automobilverbände oder die Polizei - andere Mindestprofiltiefen, weil die Wintertauglichkeit bei einer Profiltiefe von unter 4 mm bereits eingeschränkt ist. So gelten beispielsweise Winterreifen in Österreich bei einer Profiltiefe unter 4 mm als Sommerreifen, und damit dürfen manche Strecken in Österreich im Winter nicht mehr passiert werden.
Bei PKW-, Off-Road-, SUV- und LLKW-Reifen sollte die Mindestprofiltiefe aus Sicherheitsgründen 4mm betragen. Bei LKW- und Bus-Reifen sollte die Mindestprofiltiefe aus Sicherheitsgründen 6-8 mm (mindestens auf der Traktions-/Antriebsachse) betragen.
Nach der UN-ECE-Regelungen (ECE-R30 und 54), EG-Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) sind Winterreifen mit den Buchstaben "M+S" gekennzeichnet. Dies gilt auch für Ganzjahresreifen ("all season, all weather"), die ebenfalls mit den Buchstaben "M+S" gekennzeichnet sind.
Das Schneeflockensymbol ist das Plus im Winter und kennzeichnet den "reinrassigen Winterreifen". Das heißt ein Winterreifen, der nach dem SRTT Standard (Standard Reference Test Tyre) einen um mindestens 7% besseren Traktionswert bei Schnee aufweist als ein normaler M+S gekennzeichneter Reifen, erhält das Schneeflockensymbol als Auszeichnung.

Haben Sie spezielle Angebote für Händler?
Hinweise zur Zahlart "Sofortüberweisung"
a) hoher Schutz dank PIN/TAN - System
b) das fälschungssichere SSL-Zertifikat der Sofortüberweisung-Seite
c) die verschlüsselte SSL-Verbindungen
d) eine renommierte deutsche Versicherung, die bei Missbrauch von PIN/TAN - Daten haftet
e) kontinuierliche Prüfung durch das TÜV Saarland
f) Prüfungen durch reifen.com: bezüglich Ihrer Sicherheit gehen wir keine Kompromisse ein!
WIR BITTEN UM IHRE BEACHTUNG:
Bei der Sofortüberweisung handelt es sich um ein TÜV-zertifiziertes-Online-Zahlungssystem. Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es viele Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung der "Sofortüberweisung" wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragenhaben.
VORRAUSSETZUNGEN FÜR DIE SOFORTÜBERWEISUNG:
Die Nutzung der Sofortüberweisung als Zahlungsart ist grundsätzlich möglich, wenn Sie über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen. Bitte beachten Sie, dass bei einigen wenigen Banken die Sofortüberweisung noch nicht verfügbar ist. Um sicherzugehen, ob mit Ihrer Bank die Sofortüberweisung möglich ist, bitten wir Sie sich mit Ihrem Bankberater in Verbindung zu setzen. Ansonsten benötigen Sie für die Nutzung der Sofortüberweisung lediglich:
- ein online-fähiges Bankkonto in Deutschland
- Ihre Kontonummer
- Ihre Bankverbindung
- die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) Ihres Online-Banking-Kontos
- eine TAN (Transaktionsnummer) Ihres Online-Banking-Kontos
- eventuell weitere Informationen je nach Ihrem Online-Banking-Systems
SO FUNKTIONIERT'S!
Eine detaillierte Erklärung des Ablaufes einer Sofortüberweisung finden Sie hier:
www.sofortueberweisung.de/funktionsweise
KONTODATEN!
Im Zusammenhang mit der Sofortüberweisung treten oft Fragen zur Einsicht des eigenen Kontostands auf. reifen.com und die Mitarbeiter der Payment Network AG haben keinerlei Zugriff auf Ihre Kontodaten. Bei einer Sofortüberweisung können lediglich folgende drei Fälle auftreten:
1. Erfolgreiche Sofortüberweisung:
Die Sofortüberweisung wird erfolgreich durchgeführt und reifen.com erhält eine Bestätigung der erfolgreichen Transaktion. reifen.com und die Mitarbeiter der Payment Network AG wissen damit nur, dass Ihr Verfügungsrahmen ausreichend ist und die Sofortüberweisung technisch funktioniert hat.
2. Abbruch der Sofortüberweisung:
Wenn die Sofortüberweisung nicht möglich ist, weil Ihr Verfügungsrahmen nicht ausreicht, erfolgt für gewöhnlich ein Zahlungsabbruch. Das System zeigt ausschließlich Ihnen diese Information an und bittet Sie, eine andere Zahlungsweise zu verwenden. Eine abgebrochene Bezahlung kann aber auch aus anderen Gründen erfolgen:
reifen.com wie auch die Mitarbeiter der Payment Network AG werden lediglich über den Abbruch der Sofortüberweisung informiert.
3. Sofortüberweisung trotz ungenügendem oder unsicherem Verfügungsrahmen: Wenn die Sofortüberweisung trotz ungenügendem oder unsicherem Verfügungsrahmen eingestellt worden ist, erhält reifen.com lediglich die Benachrichtigung, dass die Überweisung nicht erfolgreich bestätigt worden ist und zwei Tage bis zum eigentlichen Zahlungseingang warten muss. Allerdings kann - wie unter 2. Abbruch der Sofortüberweisung erwähnt - das System keine Bestätigung von Ihrer Bank erhalten haben, ein technischer Fehler im Server der Bank aufgetreten sein oder der Verfügungsrahmen durch Sofortüberweisung in bestimmter Zeit nicht ausgelesen werden können usw.
reifen.com kann auch hier nicht unterscheiden, welcher Grund letztendlich zu diesem Fall geführt hat. reifen.com wird in diesem Fall auch explizit in jeder Benachrichtigung hingewiesen, dass keinesfalls Rückschlüsse auf Vermögensverhältnisse der Käufer möglich sind.
HILFE UND SUPPORT ZUR SOFORTÜBERWEISUNG!
Für den Fall, dass Sie Hilfe bei der Sofortüberweisung benötigen, können Sie eine E-Mail an die Payment Network AG unter support@payment-network.com
Das neue EU-Reifenlabel

Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
Die Kriterien und Bewertungsklassen im Überblick

Der Kraftstoffverbrauch hängt vom Rollwiderstand der Bereifung, dem Fahrzeug selbst, den Fahrbedingungen und dem Fahrverhalten des Fahrers ab. Der gemessene Rollwiderstand (Rollwiderstandskoeffizient) des Reifens wird in Klassen A (größte Effizienz) bis E (geringste Effizienz) eingeteilt.
Ist ein Fahrzeug komplett mit Reifen der Klasse A ausgestattet, ist im Vergleich zu einer Ausstattung mit Reifen der Klasse E eine Verbrauchsreduzierung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher ausfallen. (Quelle: Folgenabschätzung der Europäischen Kommission * wenn nach den in der Verordnung (EU) 2020/740 festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde)
Bitte beachten Sie: Der Kraftstoffverbrauch hängt in hohem Maße von der eigenen Fahrweise ab und kann durch umweltschonende Fahrweise erheblich reduziert werden. Zur Verbesserung der Kraftstoffeffizienz ist der Reifendruck regelmäßig zu prüfen.

Die Nasshaftung ist in die Klassen A (kürzester Bremsweg) - E (längster Bremsweg) unterteilt.
Bei der Ausrüstung eines PKW mit Reifen der Klasse A kann, im Vergleich zu Reifen der Klasse E, bei einer Vollbremsung aus 80 km/h ein bis zu 18 m kürzerer Bremsweg erzielt werden (auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn).* *Quelle: wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.
Bitte beachten Sie: Die Verkehrssicherheit hängt in hohem Maße von der eigenen Fahrweise ab. Die Anhaltewege müssen immer beachtet werden. Zur Verbesserung der Nasshaftung ist der Reifendruck regelmäßig zu prüfen.

Die Geräuschemission eines Reifens wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus und beeinflusst nicht nur den eigenen Fahrkomfort, sondern auch die Geräuschbelastung der Umwelt. Im EU-Reifenlabel wird das externe Rollgeräusch in 3 Klassen von A (geringstes Rollgeräusch) - C (höchstes Rollgeräusch) aufgeteilt, in Dezibel (dB) gemessen und mit den europäischen Geräuschemissions-Grenzwerten für externe Reifenrollgeräusche verglichen.
A
Das Piktogramm mit der Klassifizierung „A“ weist darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um mehr als 3 dB unterschreitet.
B
Die Klassifizierung „B“ bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um bis zu 3 dB unterschreitet oder diesem entspricht.
C
Die Klassifizierung „C“ weist darauf hin, dass der vorgegebene Grenzwert überschritten wird.
Die wichtigsten Informationen rund um das EU-Reifenlabel

Das EU-Reifenlabel gibt Auskunft über die Kriterien Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch, und es ist bindend für alle PKW-, LLKW- und LKW-Reifen (Klassen C1, C2 und C3) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Ziel des EU-Reifenlabels ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen.
Neben dem EU-Reifenlabel sollten Sie aber weiterhin die einschlägigen Reifentests als wichtigen Faktor in Ihre Kaufentscheidung miteinbeziehen, da das neue EU-Reifenlabel nur drei wichtige Kriterien testet. So wird z.B. bei Sommerreifen das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn ebenso wenig bewertet wie der Schneegriff bei Winterreifen.
Jeder Reifen und jede Reifengröße hat ein eigenes EU-Reifenlabel, denn verschiedene Reifengrößen einer Artikelnummer eines Herstellers verhalten sich in den drei Eigenschaften Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch unterschiedlich.
Für welche Reifen gilt das EU-Reifenlabel und für welche gilt es nicht?
Das EU-Reifenlabel ist bindend für alle PKW-, LLKW- und LKW-Reifen (Klassen C1, C2 und C3) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, die nach dem 01. Juli 2012 produziert wurden.

Die Verordnung gilt nicht für:
- Motorradreifen
- Runderneuerte Reifen
- Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 01. Oktober 1990 erfolgt ist.
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit < 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser von = 254 mm oder = 635 mm
- Reifen zur Verbesserung der Traktion (z.B. Spikereifen)
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen ausgelegt sind
Welche Kriterien werden im EU-Reifenlabel bewertet?
Kraftstoffeffizienz

Als Rollwiderstand bezeichnet man die Kraft, die der Bewegungsrichtung des Reifens entgegenzusetzen ist. Der Fahrzeugmotor muss eine Kraft aufbringen, um den Rollwiderstand auszugleichen. Das verbraucht Kraftstoff. Als Faustregel gilt für PKW, dass eine Reduzierung des Rollwiderstands um 6 % zu einer Senkung des Kraftstoffverbrauchs um 1 % führt.
Die Angaben zur Energie-Effizienz-Klasse bei der Kraftstoffeffizienz sind das Ergebnis eines harmonisierten Prüfverfahrens.
Nasshaftung

Die Nasshaftung bezieht sich auf die Sicherheitsleistung von Reifen. Sie steht für die Fähigkeit eines Reifens auf nasser Fahrbahn zu bremsen. Es gibt weitere Parameter wie z.B. Straßenlage oder Abbremsverhalten auf nasser und trockener Fahrbahn bei höheren Geschwindigkeiten oder das Verhalten bei Aquaplaning. Die Nasshaftung wurde für das Label als aussagekräftigster Aspekt bezüglich verminderter Haftung gewählt.
Die Angaben zur Nasshaftungs-Klasse sind ebenso wie die Angaben zur Energie-Effizienz-Klasse bei der Kraftstoffeffizienz das Ergebnis eines harmonisierten Prüfverfahrens.
Externes Rollgeräusch

Es wird ausschließlich nur die äußere Geräuschkulisse gemessen, Innengeräusche werden nicht berücksichtigt. Im EU-Reifenlabel wird das externe Rollgeräusch in 3 Kategorien aufgeteilt, in Dezibel (dB) gemessen und mit den europäischen Geräuschemissions-Grenzwerten für externe Reifenrollgeräusche verglichen. Dabei gilt: Je weniger schwarze Streifen desto niedriger ist das externe Rollgeräusch gemessen am EU-Grenzwert.



Wo werden die Label-Daten zu meinem Reifen veröffentlicht / dargestellt?
Auf unserer Internetseite informieren wir Sie direkt am Artikel sowie in der Ergebnisliste über die jeweiligen Label-Daten zu Ihrem Reifen. Außerdem werden die einzelnen Klassifizierungen mit der Rechnung versandt. In unseren Filialstandorten in Deutschland sind die ausgestellten Reifen ebenfalls mit dem Reifenlabel versehen und werden Ihnen mit Ausstellung eines Angebots, bzw. einer Rechnung ausgehändigt.
Sind die Bewertungskriterien des Reifenlabels ausreichend für meinen Reifenkauf?
Neben dem EU-Reifenlabel sollten Sie weiterhin die einschlägigen Reifentests als wichtigen Faktor in Ihre Kaufentscheidung miteinbeziehen, da das neue EU-Reifenlabel nur drei wichtige Kriterien testet. So wird z.B. bei Sommerreifen das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn ebenso wenig bewertet wie der Schneegriff oder Bremsen auf Eis bei Winterreifen. In Reifentests finden Sie hingegen bis zu 11 weitere entscheidende Testkriterien für eine objektive Beurteilung der Reifeneigenschaften.
Testkriterien | Reifenlabel | Reifentests |
Trockene Fahrbahn | ||
Fahrstabilität |
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Handling |
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Bremsen |
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Nasse Fahrbahn | ||
Bremsen |
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Fahrstabilität |
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Handling |
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Aquaplaning |
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Seitenführung |
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Reifengeräusch | ||
Innen |
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Außen |
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Rollwiderstand |
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Reifenverschleiß |
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PAK in Reifen |
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Schnellaufprüfung |
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Quelle: BRV Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V.
Außerdem werden nach heutigem Stand der Technik auch Premium-Marken die „AA-Kennzeichnung“ kaum erreichen. Sobald beispielsweise der Wert der Kraftstoffeffizienz verändert wird, hat das automatisch Auswirkungen auf die Nasshaftung und umgekehrt.
Ist die Qualität eines Reifens mit EU-Reifenlabel unterschiedlich zu einem Reifen ohne Label?
Nein! Der Reifenhersteller garantiert, dass ein Reifen derselben Artikelnummer eine gleichbleibende Qualität aufweist, egal ob dieser vor oder nach dem 01. Juli 2012 produziert wurde. Daher können Sie auch bedenkenlos Reifen derselben Artikelnummer mit und ohne EU-Reifenlabel fahren.
Was sagen Industrie und Verbände zum EU-Reifenlabel?
Industrie und Verbände begrüßen grundsätzlich die Einführung des EU-Reifenlabels. Es wird so eine Grundlage bzgl. der Verbraucherinformation, der Fahrsicherheit und zur Senkung des Energieverbrauchs und damit zum Umweltschutz geschaffen, die der Kunde in seine Kaufentscheidung einbeziehen kann.
Jedoch weisen Hersteller darauf hin, dass einschlägige Reifentests der Fachpresse mehr Information bieten als das Reifenlabel, welches somit nicht als Ersatz dienen kann.
Des Weiteren hängen der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark vom eigenen Fahrverhalten ab. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um die optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen.
Wie stehen wir zum EU-Reifenlabel?
Wir befürworten das Bestreben durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit in den Straßenverkehr zu bringen.
Neben dem EU-Label sollten aber unseres Erachtens weiterhin für die Kaufentscheidung die einschlägigen Reifentests herangezogen werden, da das Label nur drei Kriterien testet und weiter wichtige Reifenmerkmale keine Beachtung finden.
So wird zum Beispiel bei Winterreifen kein zusätzliches Kriterium wie der Schneegriff oder das Bremsen auf Eis berücksichtigt. Des Weiteren hängen der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark vom eigenen Fahrverhalten ab. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken, der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um die optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen.