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Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf von Waren stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. In der Europäischen Union besteht für Konsumgüter grundsätzlich ein gesetzlicher Gewährleistungsschutz von mindestens zwei Jahren. Je nach EU-Mitgliedstaat können darüber hinausgehende gesetzliche Regelungen gelten.

Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer eventuell zusätzlich angebotenen Herstellergarantie oder gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf einen Blick

Gesetzliche Gewährleistung

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten sowie zu den in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geltenden Regelungen finden Sie auf der Informationsseite der Europäischen Union:

Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung

 

Gewährleistung und Herstellergarantie – wo liegt der Unterschied?

Die gesetzliche Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgesehenes Recht gegenüber dem Verkäufer.

Eine Herstellergarantie bzw. gewerbliche Garantie ist dagegen eine zusätzliche Garantie, die ein Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig für ein Produkt gewähren kann. Eine solche Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer, zuzüglich der Versandkosten und einem eventuellen Inselzuschlag entsprechend unserer Versandkostenübersicht.
Hinweise zu den Produktabbildungen entnehmen Sie bitte den Informationen auf den Produktdetailseiten.
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