Beschreibung
MICHELIN Agilis X-ICE North
Sicherheit und Mobilität
Der MICHELIN Agilis X-ICE North bietet Sicherheit und Mobilität durch kurze Bremswege und hervorragendes Fahrverhalten auf winterlichen Straßen.
Zudem glänzt er durch verbesserten Flankenschutz und Reifenaufbau mit hoher Robustheit, was ebenso wie die widerstandsfähige Gummimischung, sowie die optimierte Aufstandsfläche zu einer außergewöhnlich langen Lebensdauer beiträgt.
Der Reifen hat Spikes. Die Rechtslage in den einzelnen Ländern zu bespikten Reifen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen:
In Deutschland sind Spikes seit 1975 verboten. Lediglich innerhalb eines 15 Kilometer breiten Streifens entlang der österreichischen Grenze sowie in dem Landzipfel südlich der Linie Lofer – Bad Reichenhall sind Spikes zulässig. In diesem Teil der Alpen besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit schnee- und eisbedeckter Straßen.
In Österreich sind Spikereifen für Fahrzeuge mit max. 3,5 t Gesamtgewicht (Achslast bis 1,8 t) von Anfang Oktober bis Ende Mai erlaubt. Alle vier Räder müssen mit Spikes ausgerüstet sein, zusätzlich muss ein amtlicher Spikesaufkleber am Fahrzeugheck angebracht sein. Die Spikes dürfen maximal 2 mm über die Lauffläche hinausragen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h.
In der Schweiz dürfen Spikes mindestens von November bis April gefahren werden, bei entsprechender Witterung auch länger. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 80 km/h. Ein entsprechender Aufkleber am Fahrzeug ist erforderlich. Die Spikes dürfen maximal 1,5 mm über die Lauffläche hinausragen. Auf Autobahnen sind Spikes nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind der San-Bernadino-Tunnel und der St.-Gotthard-Tunnel.
In Frankreich sind Spikes vom 11. November bis zum letzten Sonntag im März erlaubt. In Frankreich zugelassene Fahrzeuge benötigen einen entsprechenden Aufkleber mit dem Hinweis „90 km/h“. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit Spikereifen beträgt 90 km/h auf allen Straßen.
In Italien kann vom 15.11. bis zum 15.3. mit Spikereifen gefahren werden. Das Fahrzeug darf dabei max. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben. Die Spikes müssen auf allen 4 Rädern (auch von Anhängern) montiert sein. Zulässig ist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf sonstigen Straßen.
In Dänemark ist die Nutzung von Spikes im Zeitraum 1.11. bis 15.4. zulässig. Eine gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht. Die Spikereifen müssen auf allen 4 Rädern montiert sein.
In Norwegen sind Spikereifen von November bis zum ersten Sonntag nach Ostern erlaubt. Sollten es die Straßenverhältnisse erfordern, ist die Verwendung auch über diesen Zeitraum hinaus zulässig. In nördlichen Bezirken gelten ebenfalls Sonderregelungen.
In Finnland müssen die Spikes an allen vier Rädern montiert sein. Erlaubt sind diese ab November bis ersten Montag nach Ostern, je nach Witterung kann sich der Zeitraum der Zulassung verlängern. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h. Diese Regelungen ist auch für im Ausland zugelassene Autos gültig.
Für alle Länder gilt: Unsere Auskunft stellt keine Rechtsverbindlichkeit dar. Bitte informieren Sie sich daher über die jeweils gültigen Vorschriften in ihrem Land / ihrer Region.
Hersteller-Informationen
Kundenbewertungen (1)
Reifenversicherung
weitere Informationen
weitere Informationen
- Unfall, z.B. Reifenpanne
- Vandalismus
- Diebstahl
- 100% Erstattung der Kosten bei Reifenalter/Laufezeit bis 12 Monate
- 70% Erstattung der Kosten bei Reifenalter/Laufzeit 13 bis 24 Monate
- 100% Erstattung der Reparaturkosten
- Kein Zuschuss pro Reifen
- Unfall, z.B. Reifenpanne
- Vandalismus
- Diebstahl
- 100% Erstattung der Kosten bei Reifenalter/Laufezeit bis 12 Monate
- 70% Erstattung der Kosten bei Reifenalter/Laufzeit 13 bis 24 Monate
- 100% Erstattung der Reparaturkosten
- 15,- € Zuschuss pro Reifen
- Der Beitrag wird einmalig vorab bezahlt und gilt für die gewählte Laufzeit
- Europaweiter Schutz
- Versicherung startet bei Aushändigung der Ware in einer reifen.com Filiale oder bei Zugang der Police nach Onlinekauf
- Versicherung endet mit Eintritt des Schadens oder Vertragsende